Förderbedingungen gem. § 53 AO: Förderung ist möglich, wenn monatliche Bezüge als Alleinstehende(r) max. 2.245 € und das Vermögen max. 15.500 € betragen. Die Sätze erhöhen sich bei weiteren Haushaltsangehörigen. Bitte machen Sie genaue und vollständige Angaben.