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Schritt 1 von 5 – Datenschutz & Erklärung

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Schritt 1: Datenschutzerklärung & Erklärung des Leistungsempfängers

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Bitte lesen Sie die nachfolgende Datenschutzerklärung sowie die Erklärung des Leistungsempfängers und stimmen Sie beiden zu.

1. Datenschutzerklärung
Verantwortliche Stelle: van Hees-Theyssen-Vogel'sche Stiftung, Raesfelder Str. 3, 46499 Hamminkeln

Verarbeitungszweck: Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Gewährung von Stiftungsleistungen gemäß der Stiftungssatzung verarbeitet.

Rechtsgrundlage: Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie für besondere Kategorien personenbezogener Daten (Einkommenssituation, Pflegegrad u.ä.) auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung gem. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO.

Gespeicherte Daten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Einkommens- und Vermögensdaten, Ausbildungsnachweise, hochgeladene Dokumente.

Speicherdauer: Ihre Daten werden für die Dauer der Förderbeziehung sowie darüber hinaus für die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungszeit (i.d.R. 10 Jahre) gespeichert. Nicht angenommene Anträge werden nach 3 Jahren gelöscht.

Ihre Rechte: Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung berührt wird. Beschwerden können Sie an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) richten.

Weitergabe: Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nur im gesetzlich zulässigen Rahmen (z.B. Steuerberater, Stiftungsaufsicht) oder auf Basis Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.
2. Erklärung des Leistungsempfängers

Das Merkblatt für die Bewilligung und Zahlung von Zuwendungen der van Hees-Theyssen-Vogel'schen Stiftung habe ich gelesen, verstanden und erkenne die dort genannten Angabepflichten als verbindlich an.

Hinsichtlich der Regelungen insbesondere des Sozialgesetzbuches und der Abgabenordnung habe ich mich kundig gemacht und, soweit für mein Verständnis der Regelungen erforderlich, fachlichen Rat eingeholt.

Ich verpflichte mich, alle erforderlichen Angaben unaufgefordert zu machen. Mir ist bekannt, dass Verstöße zur Einstellung jeglicher Förderung führen und rechtliche Folgen (z.B. Schadenersatz, strafrechtliche Folgen) nach sich ziehen, für die ich uneingeschränkt die Verantwortung übernehme.

Förderbedingungen (§ 53 AO): Grundsätzlich können nur Personen gefördert werden, die als Alleinstehende keine höheren monatlichen Bezüge als 2.245,00 € haben und deren Vermögen nicht zur nachhaltigen Verbesserung ihres Unterhalts ausreicht (Schonvermögen i.d.R. max. 15.500 €). Die Sätze erhöhen sich bei weiteren Haushaltsangehörigen.

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