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Voraussetzungen für Unterstützung
Die Stiftung kann grundsätzlich laufende Leistungen nur an Abkömmlinge der Geschwister des Stifters Hendrik van Hees und seiner Ehefrau oder im Einzelfall an weitere Personen erbringen, die als Alleinstehende(r) oder Haushaltsvorstand keine höheren Bezüge als 2.245,00 € (5× Regelsatz 563,00 €) haben und deren Vermögen 15.500 € nicht übersteigt (§53 AO). Die Sätze erhöhen sich bei weiteren Haushaltsangehörigen.
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