{% extends "portal/onboarding_basis.html" %} {% block title %}Schritt 1: Datenschutz{% endblock %} {% block fortschritt %}
Schritt 1 von 5 – Datenschutz & Erklärung
{% endblock %} {% block inhalt %}Bitte lesen Sie die nachfolgende Datenschutzerklärung sowie die Erklärung des Leistungsempfängers und stimmen Sie beiden zu.
Das Merkblatt für die Bewilligung und Zahlung von Zuwendungen der van Hees-Theyssen-Vogel'schen Stiftung habe ich gelesen, verstanden und erkenne die dort genannten Angabepflichten als verbindlich an.
Hinsichtlich der Regelungen insbesondere des Sozialgesetzbuches und der Abgabenordnung habe ich mich kundig gemacht und, soweit für mein Verständnis der Regelungen erforderlich, fachlichen Rat eingeholt.
Ich verpflichte mich, alle erforderlichen Angaben unaufgefordert zu machen. Mir ist bekannt, dass Verstöße zur Einstellung jeglicher Förderung führen und rechtliche Folgen (z.B. Schadenersatz, strafrechtliche Folgen) nach sich ziehen, für die ich uneingeschränkt die Verantwortung übernehme.
Förderbedingungen (§ 53 AO): Grundsätzlich können nur Personen gefördert werden, die als Alleinstehende keine höheren monatlichen Bezüge als 2.245,00 € haben und deren Vermögen nicht zur nachhaltigen Verbesserung ihres Unterhalts ausreicht (Schonvermögen i.d.R. max. 15.500 €). Die Sätze erhöhen sich bei weiteren Haushaltsangehörigen.