- REST API: 9 Read-Only-Endpunkte unter /api/v1/ für alle Kernmodelle (Destinatäre, Ländereien, Pächter, Förderungen, Konten, Verpachtungen, Verwaltungskosten, Kalender, Transaktionen) - Token-Authentifizierung via DRF TokenAuthentication - Management-Command `create_agent_token` für Agent-Tokens - Wissensbasis: knowledge/ mit Satzung, Richtlinien, Verfahren, Kontakte, Historie - Agent-Instructions: Datenzugriff-Sektion in AGENTS.md dokumentiert Co-Authored-By: Claude Sonnet 4.6 <noreply@anthropic.com>
3.4 KiB
Satzung und Stiftungszweck
Status: Abgeleitet aus dem Systemcode und den Datenmodellen der Verwaltungsanwendung. Angaben ohne Quellennachweis aus der Originalsatzung sind als [TODO: aus Satzungsurkunde prüfen] markiert.
1. Stiftungsname und Sitz
- Name: van Hees-Theyssen-Vogel'sche Stiftung
- Kurzbezeichnung: VHTV-Stiftung
- Sitz: Raesfelder Str. 3, 46499 Hamminkeln (Nordrhein-Westfalen)
- Website / E-Mail: vhtv-stiftung.de / paperless@vhtv-stiftung.de
- Rechtsform: Gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts
2. Stiftungszweck
[TODO: Stiftungszweck(e) aus der Satzungsurkunde entnehmen und eintragen]
Aus dem Systemcode ableitbar sind folgende Förderfelder, die die Stiftung in ihrer Verwaltungssoftware abbildet:
- Bildung – Förderung von Ausbildung und Studium
- Forschung – Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten
- Kultur – Kulturelle Projekte und Aktivitäten
- Soziales – Soziale Unterstützungsleistungen
- Umwelt – Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- Anderes – Sonstige zweckentsprechende Maßnahmen
3. Förderberechtigter Personenkreis (Destinatäre)
Die Stiftung fördert Destinatäre – natürliche Personen, die der Stifterfamilie angehören oder ihr nahestehen.
Familienzweige
Die Software unterscheidet folgende Familienzweige:
- Hauptzweig
- Nebenzweig
- Verwandt
- Anderer
Fördervoraussetzungen (gemäß Systemlogik)
Für eine Förderung/Unterstützung müssen kumulativ erfüllt sein:
- Abkömmling gemäß Satzung (
ist_abkoemmling = True) - Einkommensgrenzen eingehalten:
- Basierend auf Regelsatz (563 €/Monat)
- Einkommensgrenze = 5 × Regelsatz für erste Person + 0,8 × Regelsatz je weiterer Haushaltsperson
- Beispiel Einzelperson: max. 2.815 €/Monat
- Beispiel 2 Personen: max. 3.265,40 €/Monat
- Vermögen ≤ 15.500 €
Diese Werte sind aus der Softwarelogik abgeleitet und sollten mit der Satzung abgeglichen werden.
4. Organe der Stiftung
[TODO: Organe und deren Zusammensetzung aus der Satzungsurkunde entnehmen]
Aus dem System ableitbar:
- Rentmeister / Geschäftsführung: Hauptverwaltungsorgan, verwaltet Ländereien, Finanzen und Destinatäre
- [TODO: Vorstand? Kuratorium? Beirat? – aus Satzung prüfen]
5. Stiftungsvermögen
Das Stiftungsvermögen setzt sich zusammen aus:
- Immobilien / Ländereien: Landwirtschaftliche Nutzflächen (Grünland, Acker, Wald) in verschiedenen Gemeinden des Kreises Wesel/NRW, die verpachtet werden
- Bankkonten: Stiftungskonten bei [TODO: Bank(en) eintragen]
- Sonstige Vermögenswerte: [TODO: ergänzen]
Der Vermögenserhalt ist Grundprinzip der Stiftungsführung; Erträge werden für den Stiftungszweck eingesetzt.
6. Wichtige Regelungen
[TODO: Folgende Punkte aus der Satzungsurkunde entnehmen]
- Regelungen zur Mittelverwendung
- Rechnungslegung und Berichtspflichten
- Satzungsänderungen und Auflösung
- Stiftungsaufsicht (zuständige Behörde: [TODO])
- Steuerliche Anerkennung / Freistellungsbescheid [TODO: Finanzamt, AZ]
7. Stiftungsaufsicht
- Zuständige Behörde: [TODO: Bezirksregierung Düsseldorf? – prüfen, Hamminkeln liegt im Regierungsbezirk Düsseldorf]
- Aktenzeichen Stiftungsregister: [TODO]
- Steuer-Nr. / Finanzamt: [TODO]
Zuletzt aktualisiert: 2026-03 | Quelle: Systemanalyse der Verwaltungssoftware